AGB
Eine Mobilitätsgarantie (Abholung) im Falle eines Unfalles/Liegenbleibens kann nicht gewährleistet werden.
Bei 50%-iger Anzahlung des Rechnungsbetrages gilt das Fahrzeug als verbindlich reserviert. Bei Stornierung
Wenn Sie das Auto bereits angemietet haben und es vorzeitig zurückgeben, besteht laut AGB grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung für die ungenutzte Mietdauer.
Allgemeine Vermietbedingungen
A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel
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Im Mietvertrag sind die bei Übergabe des Fahrzeugs bekannten Schäden erfasst. Der Mieter wird das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und diese unverzüglich an Rent a Mustang zu melden.
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Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten (beispielsweise das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu fahren) und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge von Sixt sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
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Die Fahrzeuge werden dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird Rent a Mustang dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind.
B: Reservierungen, Buchungen, Kaution
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Die verbindlichen Vertragskonditionen werden ausschließlich schriftlich in Form der Rechnung abgebildet. Die Einhaltung von Absprachen, die unter ausschließlicher Verwendung von telefonischer Kommunikation erfolgt sind, kann nicht garantiert werden. Etwaige Änderungswünsche sind dem Vermieter rechtzeitig, innerhalb der Anzahlungsfrist mitzuteilen. Spätere Änderungen können nicht garantiert werden.
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Der Mieter ist verpflichtet bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die Zahlung des Restbetrages sowie der Kaution in Höhe von 1.000 € sind spätestens am Tag der Abholung fällig. Dies ist in bar oder per Vorkasse möglich. Kartenzahlungen vor Ort sind ausgeschlossen.
C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen
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Der Mieter muss vor oder bei Übergabe des Fahrzeugs, jeweils im Original, einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, ist Rent a Mustang berechtigt, von der Buchung zurückzutreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Aus versicherungstechnischen Gründen kann das Fahrzeug ausschließlich an einen Fahrerkreis von 23 und 74 Jahren übergeben werden. Alle gültigen Führerscheine, aus der Europäischen Union, EWR-Staaten und der Schweiz werden akzeptiert.
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Bei Zweifel von Rent a Mustang an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonität ist Rent a Mustang berechtigt, eine Fahrzeugübergabe so lange zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität zufriedenstellend vom Mieter gegenüber Rent a Mustang geklärt worden sind.
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Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als den vorgenannten Personen gefahren wird, fällt für jeden weiteren Fahrer die im Mietvertag angegebene Gebühr an. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des originalen Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer zwingend notwendig.
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Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
D: Versicherung
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Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.
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Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen von Rent a Mustang, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
E: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten
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Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
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Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, Rent a Mustang unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen. Der Mieter soll zu diesem Zweck den bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen, insbesondere Unfallort, - zeit, - schilderung, vollständiger Name und Anschrift des Fahrers zum Unfallereignis.
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Der Mieter oder Fahrer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen von Rent a Mustang zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für Rent a Mustang zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es Rent a Mustang zu ermöglichen, diese zu treffen.
F: Haftung von Rent a Mustang
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Rent a Mustang übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.
G: Haftung des Mieters
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Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
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Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt Rent a Mustang von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von Rent a Mustang erheben.
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Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z.B. durchrutschende Ladung, Falschbetankung, Schäden durch Verschalten, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überbeanspruchung des Fahrzeuges sowie Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen.
H: Rückgabe
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Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit Rent a Mustang in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter Rent a Mustang Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand berechnet.
I: Kündigung
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Vorlage enthält Beispieltexte, ist nicht vollständig und kann nicht veröffentlicht werden. Die AGB dienen der Absicherung von Website-Eigentümern. Darin können sie eigene Vertragsbedingungen festlegen und ihrer Informationspflicht nachkommen. Für den Fall eines Online-Shops kann diese Informationspflicht z. B. Details über Waren, Preise sowie die Bedingungen des Vertragsabschlusses, der Kündigung und des Widerrufs umfassen. Die AGB müssen Überschriften enthalten und passend für das eigene Unternehmen formuliert sein. Um sicherzugehen, dass Ihre AGB gesetzlichen Regelungen entsprechen, lassen Sie diese von einem erfahrenen Anwalt überprüfen.